Unsere Aufgaben - Pflicht und Kür



 

(2) Der Verband kann freiwillige Aufgaben auch außerhalb des eigenen Verbandsgebiets gegen Kostenerstattung ausführen, soweit dadurch die Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht beeinträchtigt wird.

Freiwillige Aufgaben sind:

 

- Naturnaher Ausbau oder naturnaher Rückbau von Gewässern

 

- Bau und Unterhaltung von Anlagen in oder an Gewässern soweit diese nicht von der Gewässerunterhaltung gemäß
  § 78 Absatz 3 BbgWG umfasst sind

 

- Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern

  • zur Verbesserung desLandschaftswasserhaushaltes (LWH)
  • zum Schutz des Bodens
  • für die Landschaftspflege,

 - Technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer

 

- Herstellung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Anlagen zur Be- und Entwässerung, soweit diese nicht
  von der Gewässerunterhaltung gemäß § 78 Absatz 3 BbgWG umfasst sind

 

- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von
  Gewässer-, Boden- und Naturschutz

 

- Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen

 

 

 


Kontakt

 

Wasser- und Bodenverband

"Plane-Buckau"

Brandenburger Straße 66 a

14778 Golzow

 

Tel.:     03 38 35 / 253

Fax:     03 38 35 / 602 71

E-Mail: info@wbv-plane-buckau.de